Existenzgründung
nach § 45 Abs. 1 Nr. 4 SGB III
Akademikercoaching
nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 SGB III
Für die Maßnahme sind in der Regel Teilnehmer vorgesehen die planen sich selbständig zu machen bzw. ein Unternehmen zu gründen. Dabei kommen zu wohl Teilnehmer in Frage die für sich eine Entscheidungsgrundlage schaffen wollen, ob die geplante Selbständigkeit sinnvoll/ realisierbar ist, Teilnehmer die schon im Nebenerwerb selbständig sind und sich nun im Haupterwerb selbständig machen möchten, oder auch Teilnehmer die schon selbständig waren und sich jetzt mit einer neuen Geschäftsidee neu selbständig machen möchten.
Über die Teilnahme an der Maßnahme entscheidet der Träger nach einem Vorgespräch.
Die Coachinggespräche finden in Form eines Einzelcoachings statt. Die wesentlichen Inhalte sind:
• Eignungsfeststellung für Existenzgründer und
• Gründungscoaching im Vorfeld der Gründung
Für die Umsetzung der Coaching-Leistung ist der jeweilige Coach verantwortlich, die Methodik und Didaktik sind in dem Vertrag zwischen Prestige Bildungseinrichtung und dem Coach geregelt.
Der Erfolg der Maßnahme (Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit) wird anhand einer Teilnehmerbefragung 3 Monate nach Ende der Maßnahme nachverfolgt.
Förderung über Jobcenter oder Agentur für Arbeit möglich
Für die Maßnahme sind i. d.R. Akademiker die sich beruflich neu orientieren wollen bzw. müssen, Absolventen, Studienabbrecher bzw. Arbeitslose mit höherem Schulabschluss vorgesehen.
Über die Teilnahme an der Maßnahme entscheidet der Träger nach einem Vorgespräch.
Die Beratungsgespräche finden in Form eines Einzelcoachings statt. Die wesentlichen Inhalte sind:
• Stärkung der Arbeitsmarktorientierung.
• Bewerbungscoaching bzw. Bewerbungsunterstützung (z.B. Bewerbungsunterlagen erstellen/verbessern)
• Selbstvermarktungsstrategien
• Unterstützung zur Entscheidungsfindung beim Perspektivwechsel
• Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche oder Assessment Center
Der Erfolg der Maßnahme (z.B. Vermittlung in eine sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung, Weiterbildung/Qualifizierung/Umschulung) wird anhand einer Teilnehmerbefragung 3 Monate nach Ende der Maßnahme nachverfolgt.
Förderung über Jobcenter oder Agentur für Arbeit möglich.