Wiedereingliederung in den Binnenschifffahrtsbereich
Die Schulung umfasst im Einzelnen Beratung zu folgenden inhaltlichen Schwerpunkten:
· Überprüfung der Berechtigung des Teilnehmers an der Schulung
· Klärung der Möglichkeiten der Wiedereingliederung
· Klärung der Zugangsberechtigung (Schifferdienstbuch)
· Klärung der benötigten Kenntnisse (Schiffsführer oder Matrose – Motorenwart)
· nach erfolgreicher Beendigung der Schulung, erhalt eines Zertifikats
· Vorstellungsgespräche bei einzelnen Reedereien
· Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt
Eine Förderung durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit ist möglich nach § 45 Abs. 1 Satz1 Nr.2 SGB III.
Bitte beantragen Sie dafür einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.Neuer Text