Wiedereingliederung in den Binnenschifffahrtsbereich

Wiedereingliederung in den Binnenschifffahrtsbereich

Die Schulung umfasst im Einzelnen Beratung zu folgenden inhaltlichen Schwerpunkten:

 

· Überprüfung der Berechtigung des Teilnehmers an der Schulung

· Klärung der Möglichkeiten der Wiedereingliederung

· Klärung der Zugangsberechtigung (Schifferdienstbuch)

· Klärung der benötigten Kenntnisse (Schiffsführer oder Matrose – Motorenwart)

· nach erfolgreicher Beendigung der Schulung, erhalt eines Zertifikats

· Vorstellungsgespräche bei einzelnen Reedereien

· Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt

 

Eine Förderung durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit ist möglich nach § 45 Abs. 1 Satz1 Nr.2 SGB III.

Bitte beantragen Sie dafür einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.Neuer Text

Share by: